Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Wir, die Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG), LGBl. Nr. 39/2026, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2) so weit wie möglich eingehalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zillertalarena.com.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Es können noch fehlende Alt-Texte bei Bildern und Grafiken auftreten. Wir kontrollieren unsere Inhalte laufend, um dies zu beheben.
Einzelne Textpassagen verfügen nicht über einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Elemente, welche aus der Kombination Gelb / Weiß (Button/Überschriften) bestehen, verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden.
Für das WCAG-Erfolgskriterium Lesbarkeit haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf fremdsprachige Teile geprüft. Seiten, welche Texte aus einer Schnittstelle übernehmen bzw. wo eine Fallback-Sprache (meist Deutsch oder Englisch) verwendet wird, müssen noch korrekt gekennzeichnet werden. Sollten Sie noch weitere Ausdrücke finden, die einer Kennzeichnung bedürfen, teilen Sie uns das bitte mit.
Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir haben die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.
Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Das Video auf der Startseite, welches im Header automatisch abgespielt wird, ist nicht mit Audio hinterlegt und benötigt daher auch keine Audio-Deskription.
Diese Erklärung wurde am 17.08.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.08.2026 aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie, uns über diese E-Mail info@zillertalarena.com zu kontaktieren.
Kontakt:
Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG
Rohr 23 A-6280 Zell am Ziller
Österreich
Tel: +43 5282 7165
E-Mail: info@zillertalarena.com
Sollten Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, stehen Ihnen je nach Rechtsgrundlage folgende Stellen zur Verfügung:
Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol (§ 76 TGADG)
Bei Beschwerden, die Verstöße gegen die Vorgaben des § 76 Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz (TGADG) betreffen, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung Ombudsstelle barrierefreies Internet Leopoldstraße 3 6020 Innsbruck E-Mail: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at Telefon: +43 512 508 3292
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 76 TGADG handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Sozialministeriumservice (BaFG)
Das Sozialministeriumservice (SMS) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Zudem besteht die Möglichkeit, bei Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice zu beantragen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).
Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweisemit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Diese Erklärung wurde am 24.6.2025 aktualisiert.
Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@feratel.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns möglichst umgehend bei Ihnen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.