Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Wir, die Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG), LGBl. Nr. 39/2026, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2) so weit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zillertalarena.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen

Es können noch fehlende Alt-Texte bei Bildern und Grafiken auftreten. Wir kontrollieren unsere Inhalte laufend, um dies zu beheben.

Einzelne Textpassagen verfügen nicht über einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Elemente, welche aus der Kombination Gelb / Weiß (Button/Überschriften) bestehen, verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden.

Für das WCAG-Erfolgskriterium Lesbarkeit haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf fremdsprachige Teile geprüft. Seiten, welche Texte aus einer Schnittstelle übernehmen bzw. wo eine Fallback-Sprache (meist Deutsch oder Englisch) verwendet wird, müssen noch korrekt gekennzeichnet werden. Sollten Sie noch weitere Ausdrücke finden, die einer Kennzeichnung bedürfen, teilen Sie uns das bitte mit.

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir haben die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Das Video auf der Startseite, welches im Header automatisch abgespielt wird, ist nicht mit Audio hinterlegt und benötigt daher auch keine Audio-Deskription.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.08.2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.08.2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie, uns über diese E-Mail info@zillertalarena.com zu kontaktieren.

Kontakt:

Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG 
Rohr 23 A-6280 Zell am Ziller 
Österreich 
Tel: +43 5282 7165 
E-Mail: info@zillertalarena.com

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, stehen Ihnen je nach Rechtsgrundlage folgende Stellen zur Verfügung:

Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol (§ 76 TGADG)

Bei Beschwerden, die Verstöße gegen die Vorgaben des § 76 Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz (TGADG) betreffen, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung Ombudsstelle barrierefreies Internet Leopoldstraße 3 6020 Innsbruck E-Mail: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at Telefon: +43 512 508 3292

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 76 TGADG handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Sozialministeriumservice (BaFG)

Das Sozialministeriumservice (SMS) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Zudem besteht die Möglichkeit, bei Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice zu beantragen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

 

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit Feratel

Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget). 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweisemit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

b) Unverhältnismäßige Belastung   

Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025. 

Diese Erklärung wurde am 24.6.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@feratel.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:

  • E-Mail: info@feratel.at
  • Telefonnummer: +43 512 7280-0
  • feratel media technologies AG, Maria-Theresien-Straße 8, 6020 Innsbruck

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns möglichst umgehend bei Ihnen.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:

  • Gruberstraße 63, 4021 Linz
  • Tel: 0732/7604-0
  • Fax: 0732/7604-4400
  • E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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